Wenn Sie länger als 12 Monate arbeitslos sind, ist es oft schwer, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Hierbei helfen wir Ihnen mit verschiedenen Förderangeboten. Wir bieten Ihnen zum Beispiel durch Arbeitsgelegenheiten (AGH) die Möglichkeit, ein neues Berufsfeld auszuprobieren oder Ihre Belastbarkeit nach Krankheitsphasen zu testen. Die Tätigkeiten sind dabei einfacher und weniger fordernd. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld. Sie können zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen. Im Anschluss können weitere Förderinstrumente zum Einsatz kommen.
Weiterhin gibt es geförderte Arbeitsverhältnisse nach §16e und §16i SGBII. Sie erhalten einen „normalen“ Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber. Das Jobcenter trägt dabei den Hauptteil der Lohnkosten. Der künftige Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, Sie kennenzulernen und einzuarbeiten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben. Wir prüfen, inwieweit eine Förderung möglich ist. Wenden Sie sich dazu an Ihre*n Ansprechpartner*in im Jobcenter.