Sie können Grundsicherungsgeld vom Jobcenter Nürnberg-Stadt erhalten, wenn Sie:
- in Nürnberg wohnen (Erstwohnsitz)
- erwerbsfähig sind (also arbeiten können)
- zwischen 15 und 67 Jahre alt sind (je nach Fall auch nur bis 65 oder 66 Jahre) und
- Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.
Bei der Berechnung werden auch Ihre Familie, beziehungsweise Personen aus Ihrem Haushalt berücksichtigt.
Das Grundsicherungsgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Regelsatz mit Mehrbedarfen und Wohnkosten.
- Regelsatz: Damit decken Sie pauschal Ihre Kosten für das tägliche Leben, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege und weitere Dinge des täglichen Lebens. Den aktuellen Regelsatz finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Wohnkosten: Das Grundsicherungsgeld enthält auch Ihre Wohnkosten, entweder ganz oder teilweise. Unsere aktuellen Sätze für Kosten der Unterkunft für Nürnberg (Miete und Heizkosten) finden Sie hier.
Am besten beantragen Sie Ihr Grundsicherungsgeld online unter www.jobcenter.digital. Über dieses Portal können Sie fast alle Anliegen mit dem Jobcenter klären und viele Wege sparen.
Oder Sie stellen den Antrag hier.
Sie können aber auch persönlich zu uns an den Richard-Wagner-Platz 5 in Nürnberg (gleich beim Opernhaus) kommen, um Ihren Antrag zu stellen. Wir sind von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten und Notlagen zu vermeiden.
