Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine öffentlich geförderte Tätigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Das Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist die Überwindung von individuellen persönlichen Hindernissen sowie die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus unterstützt die Arbeitsgelegenheit bei der Herstellung von Tagesstrukturen. Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit ausführen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, die nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet wird.