Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken, müssen Sie uns darüber informieren und einen Nachweis vorlegen. Reichen Sie hierzu bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest bei uns ein, aus welchem hervorgeht, wie lange Ihre Arbeitsunfähigkeit vorrausichtlich andauern wird. Sollte sich die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit verlängern, reichen Sie bitte Folgebescheinigungen ein. Sofern Sie genesen sind und sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen können, müssen Sie das Jobcenter darüber informieren.