Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn Eltern mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den zusätzlichen Bedarf ihrer im Haushalt lebenden Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich 250,00 Euro pro Kind und muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Bezieht man Kinderzuschlag, so ist der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.