Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II werden Sie grundsätzlich gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter zahlt die Beiträge in der gesetzlich vorgegebenen Höhe. Sie werden bei der Krankenversicherung angemeldet, bei der Sie auch zuletzt versichert waren. Waren Sie zuvor privat versichert, werden die Beiträge an die private Krankenkasse gezahlt, sofern ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich ist.