Wenn Sie vor dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, können Sie sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden und die Mitgliedsbescheinigung im Jobcenter einreichen. Sofern Sie keine Krankenkasse auswählen, werden Sie vom Jobcenter einer Krankenkasse zugeordnet.