Wenn Ihr*e Partner*in Vermögen besitzt, wird dieses auf alle Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Arbeitet Ihr*e Partner*in, wird auch das Einkommen auf alle verteilt.
Wenn Sie selbst arbeiten oder eigenes Vermögen besitzen, gilt das Gleiche umgekehrt für Sie.

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Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

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