Die Haushaltsgemeinschaft unterscheidet sich von der Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft wohnen zusammen, gehören aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Hierzu zählen zum Beispiel Großeltern, Geschwister über 25 Jahren, Onkel bzw. Tanten und Pflegekinder bzw. Pflegeeltern.