Während der ersten 12 Monate Ihres Bürgergeld-Bezug läuft Ihre Karenzzeit. Innerhalb der Karenzzeit sind die Freibeträge für Vermögen erhöht. In diesen ersten 12 Monaten übernehmen wir in vielen Fällen auch Ihre Mietkosten, unabhängig von der Höhe. Nur wenn Sie unsere Unterstützung länger als ein Jahr lang benötigen, dürfen Ihre Mietkosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, also nicht zu hoch sein. Weitere Informationen zu den Kosten der Unterkunft (Sätze) finden Sie hier: Unterkunft und Heizung.