Die Haushaltsgemeinschaft unterscheidet sich von der Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft wohnen zusammen, gehören aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Hierzu zählen zum Beispiel Großeltern, Geschwister über 25 Jahren, Onkel bzw. Tanten und Pflegekinder bzw. Pflegeeltern.
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, sind Sie hilfebedürftig. Nur hilfebedürftige Menschen, die sich nicht selbst helfen können und die keine Hilfen von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, können Bürgergeld von uns erhalten.