In Ausnahmefällen können Sie einen Auszahlschein mit einem Barcode für eine Bargeldauszahlung erhalten. Diesen können Sie in einer Postfiliale oder im Einzelhandel, zum Beispiel bei REWE, Penny, dm-drogerie Markt oder Rossmann einlösen.
Jede Bedarfsgemeinschaft besteht aus mindestens einer erwerbsfähigen Person. Oft umfasst sie zusätzlich noch
- die Ehefrau oder den Ehemann,
- die*den eingetragene*n Lebenspartner*in, oder
- eine Person, mit der eine „eheähnliche Gemeinschaft“ besteht (zum Beispiel die*den feste*n Freund*in, wenn man zusammenwohnt).
Kinder können auch zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie
- unter 25 Jahre alt sind,
- nicht verheiratet sind,
- keine eigenen Kinder haben oder
- nicht genügend Geld haben, um selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Sie erhalten über jede von Ihnen beantragte Leistung, jede Entscheidung und jede Änderung einen schriftlichen Bescheid von uns. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen wird. Zahlungseinstellungen, Rückzahlungsaufforderungen oder Leistungsminderungen teilen wir Ihnen ebenfalls schriftlich mit.