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Welche Leistungen kann ich vom Jobcenter erhalten?

Wir bieten Ihnen viele verschiedene Leistungen an, mit denen wir Ihnen helfen möchten.
 
Zum Beispiel können Sie bei uns erhalten: 
- Bürgergeld für das tägliche Leben
- Geld für Miete und Heizung
- Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche / Suche nach Ausbildung, 
- Beratung rund um Umschulung und Weiterbildung
- Finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung
 
Wir bieten über die Stadt Nürnberg Zugang zu zusätzlichen finanziellen Hilfen, wenn Sie Kinder haben. Zum Beispiel Geld für Nachhilfe und Freizeitaktivitäten, weitere Infos gibt es bei der Stadt Nürnberg.
 
Sprechen Sie uns an, wir sind Ihr Wegbereiter und Wegbegleiter.

 

Wann kann ich Geld vom Jobcenter erhalten?

Wir im Jobcenter helfen Ihnen, wenn Sie selbst zu wenig Geld haben, um davon zu leben. Diese Hilfeleistung von uns heißt Bürgergeld. Sie können Bürgergeld von uns erhalten, wenn Sie erwerbsfähig sind, im Stadtgebiet Nürnberg wohnen und einen Antrag bei uns stellen.  

Dann prüfen wir, ob Sie Bürgergeld erhalten können. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung von uns, den „Bescheid“. 
Weil dieser Vorgang je nach Fall unterschiedlich lange dauert, gilt für die Antragstellung: Je früher, desto besser. 
 
Sie möchten das Bürgergeld beantragen? Geht ganz einfach online. 
Sie können den Antrag auch schriftlich stellen, Formulare finden Sie hier.
Bitte schicken Sie die Unterlagen per Post an: Jobcenter Nürnberg-Stadt, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg.

Was ändert sich, wenn ich durch das Einkommen meines Partners keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalte?

Das Jobcenter Nürnberg ist dann nicht mehr für Sie zuständig. Melden Sie sich daher bitte bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Jobsuche und Fragen rund um Ausbildung und Weiterbildung, auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.


Telefon (gebührenfrei): 0800 45 55 500

Wie wird das Einkommen oder Vermögen des Partners berücksichtigt?

Wenn Ihr*e Partner*in Vermögen besitzt, wird dieses auf alle Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Arbeitet Ihr*e Partner*in, wird auch das Einkommen auf alle verteilt.
Wenn Sie selbst arbeiten oder eigenes Vermögen besitzen, gilt das Gleiche umgekehrt für Sie.

Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

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